Ihre Rechte bei einem fremdverschuldeten Auto-Unfall

Bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverursachers Hilfe an, empfehlen wir: Verzichten Sie auf dieses Angebot, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Warum? Weil bei der Schadenregulierung Versicherungsgesellschaften stark daran interessiert sind, die auszuzahlende Summe möglichst niedrig zu halten. 

Fakt ist: Sie dürfen grundsätzlich selbst einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie können sicher sein, dass ein unabhängiger Gutachter den Schaden an Ihrem Wagen neutral bewertet und zudem den Nutzungsausfall sowie eine Wertminderung berücksichtigt.

Liegt die Schadenhöhe unter der Bagatellgrenze, etwa bei 750,- EUR, erhalten Sie anstelle eines Gutachtens eine sogenannte "Gutachterliche Stellungnahme", was einem Kostenvoranschlag gleich kommt.

 

Das steht Ihnen zu:

  • freie Wahl des Gutachters
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • anwaltliche Beratung, nicht nur bei unklarem Sachverhalt
  • Sie entscheiden: Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren lassen

Diese Kosten ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung:

  • Gutachten oder Stellungnahme
  • Reparatur und sonstige mit dem Unfall zusammenhängende Auslagen
  • auch Anwaltshonorare

 

 

Kaskoschaden: So vermeiden Sie eine Rückstufung

Ein selbstverschuldeter Unfall bedeutet für Ihre Kaskoversicherung oft: Rückstufung von Schadenfreiheitsrabatt und Erhöhung des Beitrags. Ob es sich in Ihrem konkreten Fall lohnt, die Kosten selbst zu tragen, rechnet Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft aus.

Zu Ihrer Orientierung: Rechentool zur Rückstufung Stiftung Warentest

 

 

 

 

Manche Versicherungen schlagen die Selbstbezahlung bis zu einem bestimmten Schadenbetrag vor. In diesem Fall reguliert der Versicherer den Schaden und Sie haben anschließend sechs Monate oder bis zum Jahresende Bedenkzeit, ob Sie den Schaden selbst begleichen möchten.