Kfz-Gutachten nach Kasko-Bedingungen
Auch im Kaskofall: Am besten den Schaden fotografieren und gleich Versicherung informieren.
Haben Sturm, Hagel, oder Sie selbst den Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht? Dann beziffert ein Teil- bzw. Vollkasko-Gutachten die Schadenhöhe.
Im Vergleich zum Haftpflicht-Gutachten sind Sie im Kaskofall allerdings an die Weisungen Ihrer Versicherungsgesellschaft gebunden. Ihr Versicherer bestimmt, ob und welcher Gutachter hinzugezogen wird.
Welche Ansprüche auf Ersatzleistung Sie genau stellen können, ist in Ihrem Kasko-Vertrag geregelt und in den Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung (AKB) verankert.
Sicher ist: solange Sie und der Geschädigte nicht grob fahrlässig gehandelt haben, wird Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen.
Gut zu wissen