Wichtige Infos

  • Bagatellschaden - wo ist die Grenze?

    Liegt der Schaden unter ca. 750,- EUR, spricht man von der Bagatellgrenze. Anstatt eines Gutachtens wird dann lediglich eine Gutachterstellungnahme bzw. ein Kurzgutachten erstellt. Dieses wird nicht nach der Honorartabelle sondern pauschal abgerechnet wird. Das sind in der Regel zwischen 80,- und 90,- EUR.

  • So sichern Sie Beweise am Unfallort.

    Fotos klären die Schuldfrage, wenn Sie korrekt aufgenommen wurden. So machen Sie's richtig:

    • Fotografieren Sie direkt nach dem Zusammenstoß die Fahrzeuge.
    • Nehmen Sie den Unfallort weiträumig von mehreren Seiten auf und beziehen Sie dabei Straßenmarkierungen und Verkehrsschilder mit ein.
    • Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge diagonal von vorne und hinten, so dass pro Aufnahme zwei Fahrzeugseiten sichtbar sind.
    • Halten Sie die beschädigten Stellen in Nahaufnahme fest.
    • Entfernen Sie die Fahrzeuge erst vom Unfallort, wenn Sie den Endstandort mit Kreide (in allen Unfallsets) gekennzeichnet haben. Unfallsets erhalten Sie beim ADAC.
  • Unfallberichtsbogen - schnell griffbereit im Handschuhfach.

    Den Unfallberichtsbogen sollten Sie immer griffbereit im Handschuhfach aufbewahren. Am besten gleich herunterladen und 2 x ausdrucken.

    Hier geht's zum Download.

  • Bekomme ich nach einem Unfall einen kostenlosen Mietwagen?

    Solange Sie Ihr eigenes Fahrzeug nachweisbar nicht nutzen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Mietwagen zu beanspruchen. Wenn Sie am Unfall keine Schuld trifft, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten dafür tragen. Tipp: Lassen Sie sich die Reparaturzeit Ihres Autos bzw. die Nutzungsdauer des Leihfahrzeugs von Ihrer Werkstatt schriftlich bestätigen, damit Sie im Zweifelsfall nicht auf einem Teil der Aufwendungen sitzenbleiben.

    Achtung: In Sachen Kosten und Nutzungsdauer für einen Mietwagen gibt es Höchstgrenzen. Wenn Sie einen Totalschaden an Ihrem Auto haben und während der Wiederschaffung eines neuen Fahrzeugs einen Leihwagen benötigen, aufgepasst! Die Ansprüche können - je nach Fall - sehr unterschiedlich ausfallen. Befragen Sie hierzu am besten Ihren Anwalt oder uns. Sie erreichen uns am schnellsten unter der Mobilnummer 01577 4231500.  

     

     

  • Was ist ein technischer und was ein wirtschaftlicher Totalschaden?

    Generell gilt: Wenn ein Sachschaden technisch nicht mehr behoben werden kann oder eine Reparatur nicht mehr rentabel ist, handelt es sich um einen Totalschaden.

    Bei einem technischen Totalschaden ist die Wiederherstellung entweder technisch nicht mehr möglich oder steht in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand.

    Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs. Eine Reparatur lohnt sich nämlich nur dann, wenn sie 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigt und Sie den Wagen nachweislich auch weiterhin fahren wollen. Sie können die Erstattung des Reparaturaufwands nur einfordern, wenn Sie die Instandsetzung des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt und in dem Umfang, wie im Haftpflicht-Gutachten dokumentiert wurde, ausführen lassen.

     

     

     

     

     

     

  • Sturmschaden am Auto

    Die Versicherung zahlt, wenn es sich um eine unmittelbare Sturmeinwirkung handelt. Mit anderen Worten: Sie bekommen die Kosten erstattet, die durch einen Sturmschaden entstehen, wenn Ihr Auto durch umherfliegende Gegenstände, umgestürzte Bäume oder herabfallende Dachziegel beschädigt wird.

    Die Teilkasko deckt Reparaturkosten jedoch erst ab einer Windstärke über acht. Zudem wird die vereinbarte Selbstbeteiligung fällig. Bei einer Vollkaskoversicherung hingegen sind die Schäden bereits bei einer niedrigen Windstärke gedeckt. Haben Sie allerdings nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, gehen Sie komplett leer aus.

Downloads

 

Unfallberichtsbogen (PDF - 128 KB)

Auftrag | Gutachtervertrag (PDF - 29 KB)