Fremdverschuldeter Unfall: Haftpflicht-Gutachten
Wenn Sie an einem Unfall nicht schuld sind, ist es gesetzlich geregelt (§ 249 BGB):
Der Unfallverursacher muss Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen. Um diesen Ausgleich auch zu gewährleisten, ist jedes Fahrzeug haftpflichtversichert.
Als Geschädigter haben Sie generell das Recht,
- Ihren eigenen Kfz Sachverständigen zu beauftragen
- bei Unklarheiten einen Rechtsanwalt einzuschalten
- auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt.
Und geben Ihnen mit einem detaillierten Haftpflicht-Gutachten ein wichtiges Beweismittel in die Hand.
Neutral und unabhängig stellen wir die Schadenhöhe fest und ermitteln die Reparaturkosten. Wir berücksichtigen - im Vergleich zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt - zudem wichtige Aspekte wie Reparaturwürdigkeit, Nutzungsausfall und Wertminderung.
Die Kosten des Gutachtens trägt, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750,- EUR) liegt, die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.